Die Kautionsversicherung von

 

 

Erläuterung zur Charter-Kautionsversicherung

Gemäß den YACHT-POOL-Bedingungen für die Kautionsversicherung werden berechtigte  Einbehalte der Kaution vom Versicherer erstattet, wenn sie vom Skipper und/oder  der Crew schuldhaft verursacht wurden, und zwar bis zur Höhe der gewählten  Versicherungssumme, die i. d. R. der Höhe des Selbstbehalts der  Kaskoversicherung entspricht. Liegt die Höhe des Schadens über dem Selbstbehalt,  hat dies die Kasko des Eigners zu bezahlen. Die einbehaltene Kaution sollte  deshalb den Selbstbehalt der Kaskoversicherung nicht übersteigen.

Bitte achten Sie darauf, daß nur berechtigte Einbehalte von Ihrer Kaution  abgezogen werden!
Ungerechtfertigte Einbehalte treffen auf Schäden zu, die nicht durch  schuldhaftes Handeln des Skippers oder seiner Crew verursacht wurden, sondern  auf mangelhafte Konstruktion oder Materialermüdung zurückzuführen sind, wie z.B.  Reißen der Vorstag ohne äußere Einwirkung, Reißen von Wanten oder der Ankerkette  etc. Bitte klären Sie in solchen Fällen mit dem Vercharterer, warum Sie für  Schäden haften sollen, für die Sie keine Schuld trifft, und teilen Sie uns ggfs.  die Begründung mit.


Verhalten Sie sich so, als wären Sie nicht versichert und handeln Sie nicht  leichtfertig. (Dazu sind Sie gemäß Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet).  Das Versicherungsverhältnis ist eine interne Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und  dem Versicherer. Argumentieren Sie damit nicht bei der Charterbasis, denn es  könnte mißverstanden werden und Ihren berechtigten Verhandlungsstandpunkt  erschweren „....weil Sie ja eh versichert sind“. Bei nachhaltigen  „Mißverständnissen“ könnte dies langfristig zum Ausschluß bestimmter  Charterfirmen von der Versicherungsdeckung führen, was im Sinne von uns allen  nicht passieren sollte.


Werden Schadenforderungen, die Sie nicht abwehren können, von Ihrer Kaution  einbehalten, so lassen sie sich darüber vom Vercharterer eine Quittung geben und  senden Sie diese Quittung mit einem Schadenbericht, der von allen  Crewmitgliedern unterzeichnet ist, unmittelbar nach Ihrer Ankunft zu Hause ein.  Empfangsberechtigter der Versicherungsleistung ist der in der Police genannte  Versicherungsnehmer.

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