Die Charter-Rücktritt-Versicherung von

 

Warum eine YACHT-POOL
Charter-Rücktrittversicherung?

Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten (abzgl. 20% Selbstbehalt, min. DM 50,-) bezahlt. Wenn ein Crewmitglied den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden die für das Crewmitglied anteiligen Kosten (abzgl. 20% Selbstbehalt, min. DM 50) bezahlt. Wenn der Skipper ausfällt, kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn vorzeitig abgebrochen werden muß, so werden die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist. Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten.

Erläuterungen zur Charter-Rücktrittversicherung

Wer ist versichert? Versichert sind alle Personen, die auf der Crewliste stehen,  welche in der Regel bei der Charteragentur oder der Charterfirma abzugeben ist.  Auch wenn sich die Zusammensetzung der Crew verändert, sind die neu  hinzukommenden Crewmitglieder automatisch mitversichert. Voraussetzung dafür  ist, daß die ausgewechselten Crewmitglieder bei der Charteragentur, der  Chartergesellschaft oder direkt beim YACHT-POOL gemeldet wurden (Fax  genügt). Wird von der Charteragentur oder der Charterfirma keine Hinterlegung der  Crewliste verlangt, so sind die Crewliste und eventuelle nachträgliche  Veränderungen der Crew direkt an den YACHT-POOL zu melden.

Was heißt Jahresvertrag bei der Charter-Rücktrittversicherung?

1.       Der Versicherungsschutz ist nicht auf eine zeitlich exakt festgelegte  Charter fixiert ( wie bei herkömmlichen Reise-Rücktrittversicherungen üblich).  Die Charter kann innerhalb von 12 Monaten ab Versicherungsbeginn beliebig  verschoben werden. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen. 

2.        Werden mehrere Charter-Törns während der 12 Monate des  Versicherungsjahres gefahren, so können die einzelnen Kosten dieser Törns zu  einer Summe zusammengefaßt und als Gesamtsumme versichert werden. Die  voraussichtlichen Kosten der einzelnen Törns sind uns mitzuteilen.

3.       Wenn im Antragsformular nicht anders vermerkt, verlängert sich der  Versicherungsschutz automatisch, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des  Versicherungsjahres gekündigt wird. Die Charter-Rücktrittskosten für das  Folgejahr gelten bis zur Höhe der Versicherungssumme automatisch als versichert.  Gewünschte Erhöhungen der Versicherungssumme können uns per Telefon oder Fax  mitgeteilt werden. Sie erhalten umgehend einen entsprechende Bestätigung. Für  die Herabsetzung der Versicherungssumme benötigen wir eine kurze schriftliche  Mitteilung (Fax genügt).

Was heißt Jahresvertrag nicht?

Jahresvertrag heißt bei der Charter-Rücktrittversicherung (im Unterschied zu  allen anderen YACHT-POOL-Charterversicherungen) nicht, daß man für einen Törn  die Rücktrittversicherung abschließt und dann beliebig oft chartern kann. Der  Versicherungsschutz gilt bei mehreren Törns nur dann, wenn alle in der  Versicherungssumme erfaßt wurden. Die entscheidenden Vorteile der 12-monatigen Laufzeit unserer  Charter-Rücktrittversicherung bestehen in nachfolgend aufgeführten Aspekten: 

1.       Sie können Ihre Charter innerhalb der 12 Monate beliebig antreten. Bei  den herkömmlichen Reiserücktrittversicherungen gilt die Versicherung nur für  einen datumsmäßig bestimmten Törn. Muß der Törn z. B. aus beruflichen Gründen  verschoben werden, so muß die Änderung des Reisedatums dem Versicherer  mitgeteilt werden bzw. ein neuer Vertrag geschlossen werden, eventuell ist damit  auch die Prämie für den ersten Vertrag verloren. Bei YACHT-POOL müssen Sie das  nicht!

2.       Bei herkömmlichen Versicherungen gelten nur die beim Abschluß  angegebenen Crew-Mitglieder als versichert. Bei YACHT-POOL können die  Crew-Mitglieder beliebig ausgewechselt werden.

3.       Bei herkömmlichen Reiserücktrittversicherungen muß der Antrag innerhalb  von 10 bis 14 Tagen (je nach Anbieter) nach Abschluß des Chartervertrages  unterschrieben werden. Für später unterzeichnete Anträge gibt es keinen  Versicherungsschutz, auch wenn Sie die Prämie bezahlt haben. Rein rechtlich  steht Ihnen in einem solchen Fall nur die Rückerstattung der Prämie zu, aber  nicht die Schadenregulierung. Bei YACHT-POOL gibt es diese juristische Grenze nicht, weil es nach unserer  Auffassung unrealistisch ist, daß in jedem Fall innerhalb dieser kurzen  Zeitspanne die Crew endgültig feststeht. Wir halten es für realistisch und Ihrem  Bedarf angepaßt, daß Crew-Mitglieder bis vor Antritt des Törns beliebig  ausgewechselt werden können.

 

 

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