Warum eine YACHT-POOL
Charter-Rücktrittversicherung?
Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener
oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn
nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten
(abzgl. 20% Selbstbehalt, min. DM 50,-) bezahlt. Wenn ein Crewmitglied den
Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes
nicht antreten kann, so werden die für das Crewmitglied anteiligen Kosten
(abzgl. 20% Selbstbehalt, min. DM 50) bezahlt. Wenn der Skipper ausfällt,
kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn
vorzeitig abgebrochen werden muß, so werden die Kosten für den nicht
genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht
möglich ist. Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt,
kann auch die zweite zurücktreten.
Erläuterungen zur Charter-Rücktrittversicherung
Wer ist versichert? Versichert sind alle Personen, die
auf der Crewliste stehen, welche in der Regel bei der Charteragentur
oder der Charterfirma abzugeben ist. Auch wenn sich die Zusammensetzung
der Crew verändert, sind die neu hinzukommenden Crewmitglieder
automatisch mitversichert. Voraussetzung dafür ist, daß die
ausgewechselten Crewmitglieder bei der Charteragentur, der
Chartergesellschaft oder direkt beim YACHT-POOL gemeldet wurden
(Fax genügt). Wird von der Charteragentur oder der Charterfirma keine
Hinterlegung der Crewliste verlangt, so sind die Crewliste und
eventuelle nachträgliche Veränderungen der Crew direkt an den YACHT-POOL
zu melden.
Was heißt Jahresvertrag bei der
Charter-Rücktrittversicherung?
1.
Der
Versicherungsschutz ist nicht auf eine zeitlich exakt festgelegte
Charter fixiert ( wie bei herkömmlichen
Reise-Rücktrittversicherungen üblich). Die
Charter kann innerhalb von 12 Monaten ab Versicherungsbeginn beliebig
verschoben werden. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
2.
Werden
mehrere Charter-Törns während der 12 Monate des Versicherungsjahres
gefahren, so können die einzelnen Kosten dieser Törns zu einer Summe
zusammengefaßt und als Gesamtsumme versichert werden. Die
voraussichtlichen Kosten der einzelnen Törns sind uns mitzuteilen.
3.
Wenn
im Antragsformular nicht anders vermerkt, verlängert sich der
Versicherungsschutz automatisch, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des
Versicherungsjahres gekündigt wird. Die Charter-Rücktrittskosten für
das Folgejahr gelten bis zur Höhe der Versicherungssumme automatisch
als versichert. Gewünschte Erhöhungen der Versicherungssumme können uns
per Telefon oder Fax mitgeteilt werden. Sie erhalten umgehend einen entsprechende Bestätigung. Für die
Herabsetzung der Versicherungssumme benötigen wir eine kurze
schriftliche Mitteilung (Fax genügt).
Was heißt Jahresvertrag nicht?
Jahresvertrag heißt bei der
Charter-Rücktrittversicherung (im Unterschied zu allen anderen YACHT-POOL-Charterversicherungen)
nicht, daß man für einen Törn die Rücktrittversicherung abschließt und
dann beliebig oft chartern kann. Der Versicherungsschutz gilt bei
mehreren Törns nur dann, wenn alle in der Versicherungssumme erfaßt
wurden. Die entscheidenden Vorteile der 12-monatigen Laufzeit unserer
Charter-Rücktrittversicherung bestehen in nachfolgend aufgeführten
Aspekten:
1.
Sie
können Ihre Charter innerhalb der 12 Monate beliebig
antreten. Bei den herkömmlichen Reiserücktrittversicherungen gilt die
Versicherung nur für einen datumsmäßig bestimmten Törn. Muß der Törn z.
B. aus beruflichen Gründen verschoben werden, so muß die Änderung des
Reisedatums dem Versicherer mitgeteilt werden bzw. ein neuer Vertrag
geschlossen werden, eventuell ist damit auch die Prämie für den ersten
Vertrag verloren. Bei YACHT-POOL müssen Sie das nicht!
2.
Bei
herkömmlichen Versicherungen gelten nur die beim Abschluß angegebenen
Crew-Mitglieder als versichert. Bei YACHT-POOL können die
Crew-Mitglieder beliebig ausgewechselt werden.
3.
Bei
herkömmlichen Reiserücktrittversicherungen muß der Antrag innerhalb von
10 bis 14 Tagen (je nach Anbieter) nach Abschluß des Chartervertrages
unterschrieben werden. Für später unterzeichnete Anträge gibt es keinen
Versicherungsschutz, auch wenn Sie die Prämie bezahlt haben. Rein rechtlich
steht Ihnen in einem solchen Fall nur die Rückerstattung der Prämie zu,
aber nicht die Schadenregulierung. Bei YACHT-POOL gibt es diese
juristische Grenze nicht, weil es nach unserer Auffassung unrealistisch
ist, daß in jedem Fall innerhalb dieser kurzen Zeitspanne die Crew
endgültig feststeht. Wir halten es für realistisch und Ihrem Bedarf
angepaßt, daß Crew-Mitglieder bis vor Antritt des Törns beliebig
ausgewechselt werden können.
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