|
Service |
|||
|
Wir empfehlen die
Charter-Rücktritts-Versicherung von
Deutschland
|
|||
|
Ihre Vorteile: |
|||
|
|
- Deutsche
Versicherung mit Vertrag nach deutschem Recht |
||
|
|
- Im Falle eines
Falles keine langwierigen Verhandlungen mit Partnern im Ausland, |
||
|
|
ggf. in fremder
Sprache |
||
|
|
- Die
Charter-Rücktritts-Versicherung gilt für die gesamte Crew |
||
|
|
- Die
Crewmitglieder können auch nach Abschluß der Versicherung ausgewechselt
werden. |
||
|
|
Dieses gilt bis
zum Antritt des Törns. Kurze Mitteilung an die Versicherung genügt. |
||
|
|
- Wird der
ursprüngliche Chartertermin verschoben, gilt die Versicherung für den neuen |
||
|
|
Termin (innerhalb
12 Monaten nach Versicherungsbeginn) weiter. Kurze Mitteilung an die
Versicherung genügt. |
||
|
Wir empfehlen
außerdem den Abschluß einer Skipper-Haftpflichtversicherung
! |
|||
|
|
-
Versicherungsprämie für Skipper von Segelyachten |
||
|
|
-
Versicherungsprämie für Skipper von Motoryachten |
||
|
|
(Schließt die
Nutzung von Segelyachten mit ein) |
||
|
|
- Die Versicherung
gilt ein Jahr lang ab Abschluß (bzw. Törnbeginn des ersten Törns) |
||
|
|
für alle
unternommenenTörns weltweit und schließt die Crew mit ein (z.B. Rudergänger) |
||
|
|
|
||
|
Fordern Sie unser
Antragsformular an ! |
|||
|
Weitere
Informationen über die
Charter-Rücktritts-Versicherung von |
|
||