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Die
Skipper-Haftpflichtversicherung von |
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Erläuterung zur
Skipper-Haftpflichtversicherung
Die Skipper-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor
berechtigten Schadenersatzansprüchen. Durch den Chartervertrag ist Ihre
Haftung für Schäden an der Yacht selbst eingeschränkt durch die Höhe der
Kaution. Außer Sie handeln „grob fahrlässig“, denn dann hat die
Charterfirma oder die Versicherung ein Rückgriffsrecht auf Sie. Die
Haftpflichtversicherung, die für das Schiff möglicherweise in irgendeiner
(Ihnen immer unbekannten) Form besteht, greift in diesem Fall nie, weil
dafür grundsätzlich die Kaskoversicherung zuständig ist. Für Schäden
aufgrund grober Fahrlässigkeit hat die Kaskoversicherung bzw. die
Charterfirma allerdings ein Rückgriffsrecht auf den Verursacher. Deshalb sind
Kaskoschäden, die aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ erfolgten, bei uns
als Zusatz ausdrücklich mitversichert. Darüber hinaus sind alle Haftungsansprüche für Schäden,
die Sie anderen zufügen, gemäß unserer Bedingungen abgesichert. Zum
Beispiel Regreßforderungen Ihrer Crewmitglieder aus Personenschäden
oder Regreßforderungen von deren Kindern, Ehefrauen, Kranken- oder
Unfallversicherungen, die vorerst für den Schaden aufkommen und dann
Rückgriff auf den Schädiger nehmen können. Auch die Crewmitglieder sind
nicht frei von jeder Haftung und deshalb ebenfalls mitversichert, z.B.
in ihrer Funktion als Rudergänger etc. Nicht versichert sind Kaskoschäden an der Yacht (sofern
sie nicht grob fahrlässig erfolgten). Hierfür ist Schadenersatz bis zur
Höhe der Kaution zu leisten. Dieses Risiko kann nur durch die Kautionsversicherung abgedeckt werden. |
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