Informationen über die Versicherungen von

 

Warum Spezialversicherungen?

YACHT-POOL bietet Sicherheit in drei Richtungen!

Warum eine YACHT-POOL Skipper-Haftpflichtversicherung?

Warum eine YACHT-POOL Skipper-Unfallversicherung?

Warum eine YACHT-POOL Skipper-Rechtsschutzversicherung ?

Warum eine YACHT-POOL Charter-Beschlagnahmeversicherung ?

Warum eine YACHT-POOL Charter-Kautionsversicherung ?

Warum eine YACHT-POOL Charter-Folgeschadenversicherung?

Warum eine YACHT-POOL Charter-Rücktrittversicherung?

Versicherungsbedingungen

 

Warum Spezialversicherungen?

Skipper und Crew sind speziellen Risiken ausgesetzt, die von herkömmlichen Versicherungen nicht oder nur unzureichend abgedeckt werden. Als einer der großen Yachtversicherer haben wir die Deckungslücken analysiert mit dem Ziel, die wirklichen Probleme und wirklichen Risiken des Skippers aufzuzeigen und spezielle Policen zu entwickeln, die diese Risiken auch wirklich decken! Die Versicherungsleistungen können unabhängig voneinander abgeschlossen und gekündigt werden.

Für alle YACHT-POOL-Versicherungen gilt:
Sie können chartern
wo Sie wollen,
sooft Sie wollen,
welches Schiff Sie wollen,
solange Sie wollen - weltweit!

 

YACHT-POOL bietet Sicherheit in drei Richtungen!

1. Sie wirkt bei berechtigten Haftungsansprüchen aufgrund von Sach- und/oder Personenschäden von Geschädigten, die sich außerhalb des Schiffes befinden. Beachten Sie, daß es insbesondere bei Personenschäden sehr schnell um sehr hohe Summen gehen kann. Wählen Sie deshalb die Deckungssummen hoch genug, denn Sie haften grundsätzlich unbeschränkt!

2. Sie wirkt bei berechtigten Haftpflichtansprüchen der Crewmitglieder. Dies ist wichtig, weil die üblichen Haftpflichtversicherungen eine Deckung von Ansprüchen zwischen Mitversicherten i.d.R. ausschließt. Mitversicherte sind grundsätzlich alle Personen, die sich berechtigt auf dem Schiff befinden. Deshalb ist der ausdrückliche Einschluß dieses Risikos für Sie so wichtig.

3. Sie wirkt auch bei berechtigten Haftpflichtansprüchen des Yachteigners für Sachschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit an der Yacht selbst entstanden sind. Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit sind in der Regel von keiner Kaskoversicherung gedeckt. Nur für diese Schäden (nicht für alle anderen Haftpflichtschäden!) beträgt der Selbstbehalt DM 5000,- Aber: grobe Fahrlässigkeit ist ein dehnbarer Begriff. Insbesondere, wenn darüber ein ausländisches Gericht zu entscheiden hat. Was bei Charter im Ausland mit großer Wahrscheinlichkeit der Fall ist. Darum wurde auch dieses Risiko durch die Besonderen YACHT-POOL Bedingungen für Sie geschlossen.

Kaskoschäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, sind durch die Kaskoversicherung, die Ihnen in der Regel im Chartervertrag zugesagt wurde (ausgenommen Kaution), versichert. Für den Fall, daß die Kaskoprämie nicht rechtzeitig bezahlt wurde oder der Kaskoversicherungsvertrag aus anderem Grund nicht greift, hat dies der Vercharterer selbst zu vertreten. Eine Versicherung des Skippers für den einfachen Kaskoschaden (keine grobe Fahrlässigkeit) scheint daher nicht notwendig.

 

Warum eine YACHT-POOL Skipper-Haftpflichtversicherung?

Weil Sie für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, grundsätzlich persönlich haften und zwar mit Ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen

Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crew-Aktivitäten nicht deckt.

Weil Sie als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften.

Weil Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B. Pensionsversicherung des Geschädigten) u. U. nicht greifen.

Weil Sie nicht wissen, in welchem Umfang auf einem fremden Schiff tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Sehr oft ist die Versicherungsleistung nur auf den Schiffswert beschränkt, was wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung viel zu niedrig sein kann. Oft sind auch nur bestimmte aufgezählte Schäden gedeckt, so etwa nur Schäden bei Kollision etc.

Weil Sie nicht wissen, ob überhaupt Deckungsschutz besteht.

Weil Sie nicht wissen, ob die Prämie rechtzeitig bezahlt wurde, was zur Folge haben kann, daß der Versicherer von der Leistung frei ist, und Sie dann überhaupt keinen Versicherungsschutz haben!

Weil Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, i.d.R. auch unter ausländischen Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Landessprache versichert sind und dadurch die Beurteilung des tatsächlichen Versicherungsschutzes für Sie praktisch unmöglich ist.

Weil keine der uns bekannten Haftpflichtversicherungen Haftungsansprüche des Yachteigners für Schäden deckt, die an der gecharterten Yacht selbst infolge grober Fahrlässigkeit des Skippers entstanden.

Weil YACHT-POOL sogar die
grobe Fahrlässigkeit deckt!

Weitere Erläuterungen zur Skipper-Haftpflichtversicherung

Bedingungen zur Skipper-Haftpflichtversicherung

 

Warum eine YACHT-POOL Skipper-Unfallversicherung?

Weil sie ohne Rücksicht auf eigenes oder fremdes Verschulden gemäß den YACHT-POOL-Bedingungen Unfallkosten für Invalidität und vorübergehende Unfallfolgen deckt. Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn kein Verschulden vorliegt. Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn zwar Verschulden vorliegt, es sich bei dem Geschädigten aber um ein Familienmitglied handelt. Weil Unfälle ein Vermögen kosten können, wenn Sie die Haftpflicht anderer (Ausland!) praktisch nicht in Anspruch nehmen können. Weil bei Invalidität die finanziellen Folgen von existenzieller Bedeutung sein können. Weil herkömmliche Unfallversicherungen bei “gefahrengeneigten Sportarten“ unter Umständen nicht leisten. Weil herkömmliche Unfallversicherungen oftmals nur dann bezahlen, wenn tatsächlich ein Unfall passiert. Weil bei herkömmlichen Unfallversicherungen die vorgesehenen Bergekosten von nur wenigen Tausend Mark für die Blauwassersegler viel zu gering sind. Sie deckt gemäß den Allgemeinen Unfallbedingungen und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen alle Personenunfälle, die die Versicherten beim Betrieb einer Yacht erleiden. Und sie bezahlt auch dann, wenn überhaupt kein Personenunfall stattfand, sondern wenn Sie in Seenot geraten und Hilfe herbeirufen müssen, um eben einen Unfall zu verhindern. Bergekosten aus Seenot werden je nach gewählter Versicherungssumme bis zu DM 100 000,- ersetzt, auch dann, wenn keine Verletzung einer Person vorliegt. (Zum Unterschied herkömmlicher Unfallversicherungen). Diese Lücken werden oft unterschätzt. Denn wer weiß schon, daß ein Bergehubschrauber bis DM 30.000,- pro Stunde kosten kann, und daß Bergekosten herkömmlicher Versicherungen von wenigen Tausend Mark u.U. bei weitem nicht ausreichen, oder daß überhaupt nicht bezahlt wird, wenn kein Unfall vorliegt, weil z.B. alle Personen erfolgreich abgeborgen werden konnten. Aber wir zahlen - auch in diesem Fall !! Die Skipper-Unfallversicherung gilt weltweit!

Bedingungen zur Skipper-Unfallversicherung

 

Warum eine YACHT-POOL Skipper-Rechtsschutzversicherung ?

Weil Recht haben eine Sache ist, Recht bekommen aber eine andere. Rechtsstreitigkeiten im Ausland sehr teuer werden können. Rechtsanwaltskosten an ausländische Rechtsanwälte meist vorzuschießen sind. Rechtsanwaltskosten in verschiedenen Ländern sind auch dann von Ihnen zu bezahlen sind, wenn Sie den Prozeß gewinnen. Es sein kann, daß nicht nur der Skipper, sondern auch die ganze Crew oder nur ein einzelnes Crewmitglied verklagt wird oder berechtigt klagen will.
Schadenersatz-Rechtsschutz:
Rechtsschutz zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund privatrechtlicher Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Yachtführung.
Straf-Rechtsschutz:
Für die Verteidigung von Strafverfahren wegen eines Yachtunfalles oder Übertretung von strafrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Yachtführung.
Führerschein-Rechtsschutz:
Für Vertretung in Verfahren wegen Entzug des Führerscheins. Rechtsschutz haben Skipper und Crew weltweit!

Bedingungen zur Skipper-Rechtsschutzversicherung

 

Warum eine YACHT-POOL Charter-Beschlagnahmeversicherung ?

Bei tatsächlichen oder vermuteten strafrechtlichen Tatbeständen kann von der Behörde das Schiff an die Kette gelegt werden. Durch die von uns hinterlegte Strafkaution bis DM 100.000,- kann eine einstweilige Verschonung von Strafverfolgungsmaßnahmen erreicht werden. Beschlagnahme kann für Sie erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn das Schiff für eine weitere Charter nicht zur Verfügung steht.

Bedingungen zur Charter-Beschlagnahmeversicherung

 

Warum eine YACHT-POOL Charter-Kautionsversicherung ?

Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat - Das ist meist der Skipper selbst - aus seiner Verantwortung als Schiffsführer. Selbstverständlich führte dies dazu, daß verantwortungsbewußte Skipper immer klarer eine Versicherung dieses persönlichen Risikos forderten. Die Kautionsversicherung gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr - weltweit! Weil Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit!

Weitere Erläuterungen zur Charter-Kautionsversicherung

Bedingungen zur Charter-Kautionsversicherung

 

Warum eine YACHT-POOL Charter-Folgeschadenversicherung?

Weil die Gefahr besteht, daß Sie am Charterschiff einen Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den Charterausfall in Regress genommen werden können. Die Charter-Folgeschadenversicherung deckt berechtigte Regressansprüche durch den Charterausfall ab dem dritten Tag der Folgecharter bis zu DM 25.000,-. Weil Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit!

Bedingungen zur Charter-Folgeschadenversicherung

 

Warum eine YACHT-POOL Charter-Rücktrittversicherung?

Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten (abzgl. 20% Selbstbehalt, min. DM 50,-) bezahlt. Wenn ein Crewmitglied den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden die für das Crewmitglied anteiligen Kosten (abzgl. 20% Selbstbehalt, min. DM 50) bezahlt. Wenn der Skipper ausfällt, kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn vorzeitig abgebrochen werden muß, so werden die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist. Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten.

Bedingungen zur Charter-Rücktrittversicherung

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