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Informationen über
die Versicherungen von |
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Warum Spezialversicherungen?
YACHT-POOL
bietet Sicherheit in drei Richtungen!
Warum eine
YACHT-POOL Skipper-Haftpflichtversicherung?
Warum eine YACHT-POOL
Skipper-Unfallversicherung?
Warum eine
YACHT-POOL Skipper-Rechtsschutzversicherung ?
Warum eine
YACHT-POOL Charter-Beschlagnahmeversicherung ?
Warum eine YACHT-POOL
Charter-Kautionsversicherung ?
Warum eine
YACHT-POOL Charter-Folgeschadenversicherung?
Warum eine YACHT-POOL
Charter-Rücktrittversicherung?
Versicherungsbedingungen
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Warum Spezialversicherungen?
Skipper und Crew sind speziellen Risiken ausgesetzt,
die von herkömmlichen Versicherungen nicht oder nur unzureichend abgedeckt
werden. Als einer der großen Yachtversicherer haben wir die Deckungslücken
analysiert mit dem Ziel, die wirklichen Probleme und wirklichen Risiken des
Skippers aufzuzeigen und spezielle Policen zu entwickeln, die diese Risiken
auch wirklich decken! Die Versicherungsleistungen können unabhängig
voneinander abgeschlossen und gekündigt werden. Für alle YACHT-POOL-Versicherungen gilt: YACHT-POOL
bietet Sicherheit in drei Richtungen!
1. Sie wirkt bei berechtigten Haftungsansprüchen
aufgrund von Sach- und/oder Personenschäden von Geschädigten, die sich
außerhalb des Schiffes befinden. Beachten Sie, daß es insbesondere bei
Personenschäden sehr schnell um sehr hohe Summen gehen kann. Wählen Sie
deshalb die Deckungssummen hoch genug, denn Sie haften grundsätzlich
unbeschränkt! 2. Sie wirkt bei berechtigten Haftpflichtansprüchen der
Crewmitglieder. Dies ist wichtig, weil die üblichen Haftpflichtversicherungen
eine Deckung von Ansprüchen zwischen Mitversicherten i.d.R. ausschließt.
Mitversicherte sind grundsätzlich alle Personen, die sich berechtigt auf dem
Schiff befinden. Deshalb ist der ausdrückliche Einschluß dieses Risikos für
Sie so wichtig. 3. Sie wirkt auch bei berechtigten
Haftpflichtansprüchen des Yachteigners für Sachschäden, die durch grobe
Fahrlässigkeit an der Yacht selbst entstanden sind. Schäden aufgrund grober
Fahrlässigkeit sind in der Regel von keiner Kaskoversicherung gedeckt. Nur
für diese Schäden (nicht für alle anderen Haftpflichtschäden!) beträgt der
Selbstbehalt DM 5000,- Aber: grobe Fahrlässigkeit ist ein dehnbarer Begriff.
Insbesondere, wenn darüber ein ausländisches Gericht zu entscheiden hat. Was
bei Charter im Ausland mit großer Wahrscheinlichkeit der Fall ist. Darum
wurde auch dieses Risiko durch die Besonderen YACHT-POOL Bedingungen
für Sie geschlossen. Kaskoschäden,
die nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, sind durch die
Kaskoversicherung, die Ihnen in der Regel im Chartervertrag zugesagt wurde
(ausgenommen Kaution), versichert. Für den Fall, daß die Kaskoprämie nicht
rechtzeitig bezahlt wurde oder der Kaskoversicherungsvertrag aus anderem
Grund nicht greift, hat dies der Vercharterer selbst zu vertreten. Eine
Versicherung des Skippers für den einfachen Kaskoschaden (keine grobe
Fahrlässigkeit) scheint daher nicht notwendig.
Warum eine YACHT-POOL Skipper-Haftpflichtversicherung?
Weil Sie
für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügen,
grundsätzlich persönlich haften und zwar mit Ihrem ganzen gegenwärtigen und
zukünftigen Vermögen Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung
Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crew-Aktivitäten nicht deckt. Weil Sie
als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften. Weil
Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B.
Pensionsversicherung des Geschädigten) u. U. nicht greifen. Weil Sie
nicht wissen, in welchem Umfang auf einem fremden Schiff tatsächlich
Versicherungsschutz besteht. Sehr oft ist die Versicherungsleistung nur auf
den Schiffswert beschränkt, was wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung
viel zu niedrig sein kann. Oft sind auch nur bestimmte aufgezählte Schäden
gedeckt, so etwa nur Schäden bei Kollision etc. Weil Sie
nicht wissen, ob überhaupt Deckungsschutz besteht. Weil Sie
nicht wissen, ob die Prämie rechtzeitig bezahlt wurde, was zur Folge haben
kann, daß der Versicherer von der Leistung frei ist, und Sie dann überhaupt
keinen Versicherungsschutz haben! Weil
Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, i.d.R. auch unter
ausländischen Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Landessprache
versichert sind und dadurch die Beurteilung des tatsächlichen
Versicherungsschutzes für Sie praktisch unmöglich ist. Weil keine
der uns bekannten Haftpflichtversicherungen Haftungsansprüche des
Yachteigners für Schäden deckt, die an der gecharterten Yacht selbst infolge
grober Fahrlässigkeit des Skippers entstanden. Weil YACHT-POOL sogar die Weitere
Erläuterungen zur Skipper-Haftpflichtversicherung Bedingungen zur
Skipper-Haftpflichtversicherung
Warum eine
YACHT-POOL Skipper-Unfallversicherung?
Weil sie ohne Rücksicht auf eigenes oder fremdes
Verschulden gemäß den YACHT-POOL-Bedingungen Unfallkosten für
Invalidität und vorübergehende Unfallfolgen deckt. Weil die
Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn kein Verschulden vorliegt. Weil
die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn zwar Verschulden vorliegt, es
sich bei dem Geschädigten aber um ein Familienmitglied handelt. Weil Unfälle
ein Vermögen kosten können, wenn Sie die Haftpflicht anderer (Ausland!)
praktisch nicht in Anspruch nehmen können. Weil bei Invalidität die
finanziellen Folgen von existenzieller Bedeutung sein können. Weil
herkömmliche Unfallversicherungen bei “gefahrengeneigten Sportarten“
unter Umständen nicht leisten. Weil herkömmliche Unfallversicherungen oftmals
nur dann bezahlen, wenn tatsächlich ein Unfall passiert. Weil bei
herkömmlichen Unfallversicherungen die vorgesehenen Bergekosten von nur
wenigen Tausend Mark für die Blauwassersegler viel zu gering sind. Sie deckt
gemäß den Allgemeinen Unfallbedingungen und den Besonderen YACHT-POOL
Bedingungen alle Personenunfälle, die die Versicherten beim Betrieb einer
Yacht erleiden. Und sie bezahlt auch dann, wenn überhaupt kein Personenunfall
stattfand, sondern wenn Sie in Seenot geraten und Hilfe herbeirufen müssen,
um eben einen Unfall zu verhindern. Bergekosten aus Seenot werden je nach
gewählter Versicherungssumme bis zu DM 100 000,- ersetzt, auch dann, wenn
keine Verletzung einer Person vorliegt. (Zum Unterschied herkömmlicher
Unfallversicherungen). Diese Lücken werden oft unterschätzt. Denn wer weiß
schon, daß ein Bergehubschrauber bis DM 30.000,- pro Stunde kosten kann, und
daß Bergekosten herkömmlicher Versicherungen von wenigen Tausend Mark u.U.
bei weitem nicht ausreichen, oder daß überhaupt nicht bezahlt wird, wenn kein
Unfall vorliegt, weil z.B. alle Personen erfolgreich abgeborgen werden
konnten. Aber wir zahlen - auch in diesem Fall !! Die
Skipper-Unfallversicherung gilt weltweit! Bedingungen zur
Skipper-Unfallversicherung
Warum eine
YACHT-POOL
Skipper-Rechtsschutzversicherung ?
Weil Recht haben eine Sache ist, Recht bekommen aber
eine andere. Rechtsstreitigkeiten im Ausland sehr teuer werden können.
Rechtsanwaltskosten an ausländische Rechtsanwälte meist vorzuschießen sind.
Rechtsanwaltskosten in verschiedenen Ländern sind auch dann von Ihnen zu
bezahlen sind, wenn Sie den Prozeß gewinnen. Es sein kann, daß nicht nur der
Skipper, sondern auch die ganze Crew oder nur ein einzelnes Crewmitglied
verklagt wird oder berechtigt klagen will. Bedingungen zur
Skipper-Rechtsschutzversicherung
Warum eine
YACHT-POOL
Charter-Beschlagnahmeversicherung ?
Bei tatsächlichen oder vermuteten strafrechtlichen
Tatbeständen kann von der Behörde das Schiff an die Kette gelegt werden.
Durch die von uns hinterlegte Strafkaution bis DM 100.000,- kann eine
einstweilige Verschonung von Strafverfolgungsmaßnahmen erreicht werden.
Beschlagnahme kann für Sie erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn das Schiff
für eine weitere Charter nicht zur Verfügung steht. Bedingungen zur
Charter-Beschlagnahmeversicherung
Warum eine
YACHT-POOL
Charter-Kautionsversicherung ?
Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der
Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden
verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew
vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten
Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer
verursacht hat - Das ist meist der Skipper selbst - aus seiner Verantwortung
als Schiffsführer. Selbstverständlich führte dies dazu, daß
verantwortungsbewußte Skipper immer klarer eine Versicherung dieses
persönlichen Risikos forderten. Die Kautionsversicherung gilt nicht nur für
eine bestimmte Charter, sondern gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr -
weltweit! Weil Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen,
welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit!
Weitere Erläuterungen
zur Charter-Kautionsversicherung Bedingungen zur
Charter-Kautionsversicherung
Warum eine YACHT-POOL Charter-Folgeschadenversicherung?
Weil die Gefahr besteht, daß Sie am Charterschiff einen
Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr
rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des
Chartervertrages für den Charterausfall in Regress genommen werden können.
Die Charter-Folgeschadenversicherung deckt berechtigte Regressansprüche durch
den Charterausfall ab dem dritten Tag der Folgecharter bis zu DM 25.000,-.
Weil Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches
Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit! Bedingungen zur
Charter-Folgeschadenversicherung
Warum eine
YACHT-POOL
Charter-Rücktrittversicherung?
Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener
oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der
Törn nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden
Kosten (abzgl. 20% Selbstbehalt, min. DM 50,-) bezahlt. Wenn ein Crewmitglied
den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes
nicht antreten kann, so werden die für das Crewmitglied anteiligen Kosten
(abzgl. 20% Selbstbehalt, min. DM 50) bezahlt. Wenn der Skipper ausfällt,
kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn
vorzeitig abgebrochen werden muß, so werden die Kosten für den nicht
genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht
möglich ist. Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt,
kann auch die zweite zurücktreten. Bedingungen zur
Charter-Rücktrittversicherung
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